GEIS  Aquarienbau  Glasdesign

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AQUARIEN GEIS

 

Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers bedürfen unserer Zustimmung.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als bestätigt durch

Die Auftragserteilung.

 

 

 Preise und Zahlungen

 

Alle in unseren Angeboten genannten Einkaufspreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werkstatt Aubstadt.

Rechnungsbeträge sind sofort bei Lieferung, oder nach vorheriger Absprache

auf Rechnung im angegebenen  Valuta Zeitraum zu begleichen.

 

 

 Lieferbedingungen

 

 Lieferungen nur nach vorheriger Absprache

 

 

 Gewährleistung

 

Wir geben Ihnen die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ( bzw. 5 Jahre auf Vorortaufbauten ) auf die Verklebung unserer Anlagen.

Es werden nur einwandfrei erscheinende Aquarien gefertigt und ausgeliefert. Trotzdem können durch Transport, Lagerung usw. Schäden entstehen, die zu Reklamationen führen können.

Im Falle eines Schadens aufgrund des Versagens unserer Arbeit, besteht die einzige Gewährleistung darin, die schadhaften Stellen der Verklebung zu entfernen und neu zu versiegeln, hierzu ist das Aquarium im leeren Zustand ( ohne jegliche Einbauten wie nachgestellte Riffe Rückwände usw. ) bereit zu stellen.

AQUARIEN GEIS übernimmt keine Gewährleistung für etwaige Folgekosten, wir empfehlen eine Aquarium Versicherung.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Glasbruch und deren Folgeschäden.

Unsere Empfehlungen befreien den Anwender nicht von der Verpflichtung, die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu berücksichtigen und , wenn nötig, zu klären. Reklamationen können nur durch Vorlage der Rechnung bearbeitet werden.

Beginn der angegebenen Garantiezeit ( Rechnungsdatum nach Fertigstellung )

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Als Erfüllungsort für Lieferung und Bezahlung gilt Aubstadt. Der Gerichtsstand ist Bad Neustadt.

 

 

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